Aufrecht im Grossen Rat TG

Kantonsrat Robin Spiri
Robin Spiri vertritt Aufrecht Thurgau seit 2024 im Grossen Rat. Im Folgenden finden Sie die Vorstösse von Robin Spiri.
Parlamentarische Initiative
Begründung
In den letzten Jahren sind die Krankenkassenprämien stark angestiegen. Auch für das Jahr 2025 beträgt der durchschnittliche Anstieg schweizweit 6 % und im Kanton Thurgau 4.7 %. Die aktuellen maximalen steuerlichen Abzüge für die Krankenkassenprämien, zuletzt vom Grossen Rat im 2019 angepasst, entsprechen nicht mehr dem Anstieg der Prämien seit 2019. Es fand eine deutliche Steigerung bei den Prämien statt, wo hingegen die Prämienverbilligung viel weniger wurde.
Aktuell (Jahr 2025) beträgt die durchschnittliche monatliche Krankenkassenprämie im Kanton Thurgau CHF 338.-. Dies sind im Jahr CHF 4056.-. Auch für die folgenden Jahre ist gemäss dem Bundesrat mit einer Erhöhung der Prämien auszugehen. Die Erhöhung des Maximalabzuges bei den Steuern soll daher auf diese Realität (2025/2026) angepasst werden. Weitere voraussichtliche Erhöhungen der Krankenkassenprämien werden mit dieser parlamentarischen Initiative nicht vorweggenommen. Die steigenden Prämien belasten die Thurgauer Bevölkerung zunehmend. Daher ist es angebracht und nötig, dass auch die steuerlichen maximalen Abzüge dieser Entwicklung angepasst werden. Denn die Bevölkerung muss die Prämien bezahlen und soll auch einen realitätsnahen Abzug tätigen können.
Einfache Anfrage
Es ist vermehrt festzustellen, dass sich im öffentlichen Raum immer mehr Bezahlautomaten befinden, welche keine Bargeldzahlungen akzeptieren. Sei dies beispielsweise bei Anbietern von Produkten zur Verpflegung wie Snacks oder auch Parkautomaten.
Die Wegwerfkultur macht auch im Kanton Thurgau nicht halt. Sei es bei Lebensmitteln,
Elektronikgeräten oder auch bei anderen Alltagsgegenständen.
Die Thurgauer Kantonspolizei hat im Kanton Thurgau an verschiedenen Strassen automatische Fahrzeugfahndungs- und Verkehrsüberwachungsscanner aufgebaut. So beispielsweise an der Autobahn A7 Höhe Müllheim und in Frasnacht am Autobahnende A23.
Nach einigen Unregelmässigkeiten der Polizei kam es zu einer Klage eines Geschädigten, in deren Folge das Bundesgericht die Kantonspolizei Thurgau 2019 verpflichtete, ihre acht Anlagen zur automatischen Erkennung von Kontrollschildern ausser Betrieb zu nehmen.
Die Anlagen wurden nach Aussagen der Polizei zwar ausser Betrieb genommen (was von Aussenstehenden nicht überprüft werden kann) jedoch trotz Bundesgerichtsentscheid nicht abgebaut. Im Nachhinein wurde versucht, den Einsatz zu legitimieren, was aus meiner Sicht kein rechtsstaatliches Vorgehen ist.
Am 8.11.2024 wurde vom Bundesgericht ein schon im Oktober 2024 gefälltes Urteil veröffentlicht, das die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AVF) sowie die Regelungen zur Teilnahme am interkantonalen Datenaustausch und zum Betrieb einer gemeinsamen Abfrageplattform (POLAP) im Luzerner Polizeigesetz erneut für rechtswidrig erklärt. Dieser wichtige Entscheid geht in der Wirkung über den Kanton Luzern hinaus und gilt auch für den Kanton Thurgau.
Mit «POLAP» soll ein zentrales Zugangsportal geschaffen werden, um mit einer einzigen Eingabe die Informationssysteme des Bundes, der Europäischen Union und der Kantone abfragen zu können.
Einige Kantone haben eigene gesetzliche Grundlagen geschaffen, um sich an POLAP beteiligen zu können, sobald die Plattform in Betrieb genommen wird. Mit dem Abrufverfahren werden die Daten unmittelbar zugänglich gemacht. Eines vorgängigen Amtshilfeersuchens bedarf es nicht, was die Kontrolle und den Rechtsschutz erschwert. Die gesetzliche Regelung begrenzt weder die Datenkategorien noch die Bearbeitungszwecke oder den Kreis der Zugriffsberechtigten. Für einen derart weitgehenden Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung bildet die fragliche Regelung keine ausreichend bestimmte Gesetzesgrundlage respektive verstösst sie gegen das Prinzip derVerhältnismässigkeit.
Interpellation
Begründung
Eine natürliche Entwicklung zu vermehrter Bargeldlosigkeit ist der Effizienzlogik geschuldet. Problematisch ist die erzwungene Bargeldlosigkeit. Es ist ein Trend festzustellen, dass die Bezahlung mit Bargeld immer weiter eingeschränkt wird. Als Beispiel können Ticketautomaten, öffentliche Veranstaltungen oder auch öffentliche Toiletten angeführt werden. Dieser Trend hin zum bargeldlosen Zahlungsverkehr wird früher oder später (soweit nicht bereits geschehen) in die Verwaltungsstellen überschwappen. Auf Bundesebene wurde daher unlängst eine Motion gutgeheissen, welche sicherstellen soll, dass Passagiere des öffentlichen Verkehrs auch in Zukunft Billette mit Bargeld oder entsprechend kundenfreundlichen Prepaid-Karten bezahlen können. Bargeld ist ein gesetzlich verankertes Zahlungsmittel (NBG und WZG), welches immer noch von einem grossen Teil der Bevölkerung genutzt wird. Mittels zunehmender Einschränkungen für Barzahlungen wird versucht, das Bargeld immer weiter zurückzudrängen. Argumentiert wird mit der wirtschaftlichen Effizienz sowie mit der Bekämpfung von Geldwäscherei etc. Diese berechtigten Anliegen vermögen die Einschränkung der freien Bargeldnutzung nicht zu rechtfertigen. Die Bargeldnutzung ist ein hohes Gut. Es ist für alle zugänglich, unabhängig von Alter, Mobilität, technologischem Wissen oder sozioökonomischem Status. Nicht jedermann hat Zugang zu digitalen Zahlungsmitteln oder Bankkonten. Bargeld bietet überdies eine sichere Alternative in einer zunehmend digitalisierten und potenziell unsicheren Online-Umgebung. In Situationen, in denen elektronische Zahlungssysteme ausfallen (z. B. bei technischen Störungen), bleibt Bargeld ein verlässliches Zahlungsmittel. Aus diesen Gründen soll der Kanton Thurgau gewährleisten, dass in seinem Einflussbereich Zahlungen mit Bargeld angenommen werden und diese gegenüber anderen Zahlungsmitteln nicht schlechter gestellt sind.
Motion
Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit es den öffentlichen Volksschulen im Kanton Thurgau untersagt ist, politische Fahnen oder Flaggen mit einer ideologischen Ausrichtung zu hissen. Stattdessen sollen die Schulen, bei welchen ein Fahnenständer vorhanden ist, die Thurgauer Fahne aufstellen.
Begründung
Die Debatte über eine Pride-Fahne vor der Pädagogischen Hochschule kochte vor rund einem Jahr über. Ebenso ist immer wieder das Thema «Politische Instrumentalisierung der Schulen» allgegenwärtig. Seien es Drag-Artists und Drag-Queens in der offiziellen Volksschulbroschüre oder auch die direkte Instrumentalisierung in den Klassenzimmern. Die Schulen müssen politisch und ideologisch neutral sein und sollen dies auch gewährleisten. Der Fokus soll wieder auf das sachliche Lernen und in die Gemeinsamkeit gesetzt werden. Der Kanton Thurgau mit seiner langjährigen und kulturellen Geschichte verbindet uns alle, weil wir hier miteinander leben. Als Zeichen des gesellschaftlichen Miteinanders fordert diese Motion die Anbringung einer Thurgauer Fahne vor jedem Schulhaus, welches die baulichen Voraussetzungen dafür hat und über einen Fahnenmast verfügt. Den öffentlichen Volksschulen ist es untersagt, jegliche Art von politischen oder ideologischen Fahnen zu hissen, welche die Gesellschaft spalten. Durch diese Massnahmen wird das kantonale Miteinander gestärkt. Weg von ideologischer und gesteuerter Politik. Hin in zu neutraler Bildung und Verbundenheit zum Heimatkanton, in dem alle mit Pflichten und Rechten ideologiefrei leben dürfen.
Der Regierungsrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit in der kantonalen Verwaltung Thurgau kein vollständiger Digitalzwang besteht. Dies betrifft vor allem das Zustellen und Erhalten von Dokumenten an und aus der Verwaltung.
Begründung
Die Digitalisierung erleichtert uns in vielen Bereichen den Alltag. Jedoch darf es nicht in einem reinen Zwang münden. Das eine sollte das andere nicht komplett ausschliessen. Viele Menschen, ob Jung oder Alt schätzen es, einen Antrag oder ein Formular auch weiterhin auf physischem Wege einreichen zu können. Wir stellen vermehrt einen rein digitalen Weg der Ämter fest. Dieser Trend verstärkt und verselbständigt sich.
Die Gründe können vielseitig sein. In einer modernen Gesellschaft sollte ein duales System weiterhin Platz haben und nicht auf einem reinen Digitalzwang basieren.
Diese Motion richtet sich nicht gegen eine digitale Verwaltung, sondern gegen eine Einbahnpolitik, bei welcher es kein Zurück mehr gibt. So verlangen wir, dass eine gesetzliehe Grundlage geschaffen wird, dass es den Menschen in unserem Kanton auch weiterhin möglich sein soll, Schriftstücke wie Formulare den Ämtern physisch einreichen und empfangen zu können. Ob auf dem Postweg, vor Ort via Briefkasten oder persönlich. Es ist wichtig, dass sich niemand in der Gesellschaft abgehängt fühlt.
Es sollen alle Menschen, egal ob sie digital affin sind oder nicht, die Möglichkeit haben, mit Ämtern zu korrespondieren und die Anliegen und Wünsche auch ausserhalb einer Online-Lösung an die entsprechenden Personen eingehen zu können. Es soll nicht sein, dass Stellvertreterinnen und Stellvertreter (z.B. Kindern, Nachbarn, Bekannte) diesen Austausch mit Ämtern für die Betroffenen erledigen müssen. Es darf auch kein natürlicher Zwang bestehen, dass jeder Privathaushalt online-mässig an das Netz angeschlossen sein muss, um mit der Verwaltung zu korrespondieren. Eine telefonische Erreichbarkeit muss gewährleistet werden.
Die Gewährleistung von analogen Zustellmöglichkeiten hilft auch in Krisenzeiten wie einern Digital-Blackout und stellt ein physisches Backup-System sicher.